Beratung und Verteidigung in Strafsachen – FFPV Rechtsanwälte
Kanzleisitz von FFPV Rechtsanwälte in Berlin-Mitte
Strafverteidigung im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht – FFPV Rechtsanwälte
Rechtsanwältin der Kanzlei FFPV Rechtsanwälte in Berlin
FFPV Anwaltskanzlei in Berlin
Wirtschaftsstrafrecht – bundesweite Vertretung durch FFPV Rechtsanwälte

Strategie, Beratung
  Verteidigung
Wirtschafts- & Steuerstrafrecht

Kanzlei

FFPV Rechtsanwälte ist eine auf das Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierte Kanzlei mit Sitz in Berlin. Wir werden vor allem in Wirtschaftsstrafsachen angefragt. Unsere Expertise umfasst sämtliche Teilgebiete – vom Arbeitsstrafrecht über das Steuerstrafrecht bis hin zu wettbewerbsstrafrechtlichen Fragestellungen.

Mit derzeit sieben Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sind wir in Berlin, bundesweit und international in Strategie, Beratung und Verteidigung in Strafsachen tätig. Unseren zumeist unternehmerisch tätigen Mandanten bieten wir individuelle Strafverteidigung vor Behörden und Gerichten und strafrechtlich präventive Beratung an. Wir verfügen über Spezialkenntnisse und langjährige Erfahrung in allen genannten Bereichen.

Neben der juristischen Tätigkeit in der Strafverteidigung und Beratung beteiligen wir uns regelmäßig mit Publikationen, insbesondere zum Wirtschaftsstrafrecht, aber auch zum allgemeinen Strafrecht, sowie mit Vorträgen und Veranstaltungen am juristischen Diskurs. Darüber hinaus engagieren wir uns in einschlägigen Fachverbänden und Vereinigungen.

Unsere Kanzlei befindet sich in Berlin-Mitte am Hausvogteiplatz, gegenüber dem Bundesministerium der Justiz und in fußläufiger Entfernung zum Gendarmenmarkt und zum Auswärtigen Amt.

Expertise

Wirtschaftsstrafrecht

Kernbereiche

  • Vermögensdelikte
    §§ 263 ff. StGB
  • Subventionsbetrug
    § 264 StGB
  • Kapitalanlagebetrug
    § 264a StGB
  • Insolvenzstraftaten
    §§ 283 ff. StGB
  • Bilanz- und Rechnungslegungsdelikte
    §§ 331 ff. HGB
  • Einziehung von Vermögenswerten
    §§ 73 ff. StGB

Unsere Expertise

Das Wirtschaftsstrafrecht entwickelt sich dynamisch. Technologischer Fortschritt, komplexere Wirtschaftsprozesse und ein wachsendes strafrechtliches Verfolgungsinteresse führen zu einer stetigen Ausweitung und Differenzierung der Strafnormen. Dazu zählen die Rechtsprechung zu Untreue, Steuerhinterziehung und Korruption sowie neue Regelungen wie die Novellierung des Geldwäschegesetzes und Reformen des Sanktionsrechts für Unternehmen.

FFPV Rechtsanwälte sind auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert. Unsere praktische und wissenschaftliche Erfahrung ermöglicht es uns, Entwicklungen früh zu erkennen und im Interesse effektiver Beschuldigten- und Verteidigungsrechte zu gestalten. Neben dem strafrechtlichen Vorwurf berücksichtigen wir stets Nebenfolgen wie Tätigkeitsverbote und die Einziehung von Vermögenswerten.

Das Wirtschaftsstrafrecht ist kein einzelnes Gesetz. Die Strafnormen verteilen sich über zahlreiche Vorschriften im StGB und in einer Vielzahl von Einzelgesetzen und Verordnungen, etwa vom AEntG bis zur ZZulV. Wie weit dieses Rechtsgebiet reicht, zeigt schon die Zuständigkeit spezialisierter Wirtschaftsstrafkammern nach § 74c GVG. Im Kern bezeichnet das Wirtschaftsstrafrecht das Zusammenspiel von Strafrecht mit den Bereichen Arbeit, Datenschutz, IP, Insolvenz, IT, Kapitalmarkt, Steuern, Umwelt, Vermögen, Wettbewerb und Zuwendungen.

Wettbewerbsstrafrecht

Kernbereiche

  • Bestechung im geschäftlichen Verkehr
    § 299 StGB
  • Absprachen bei Ausschreibungen / Kartellverstöße
    § 298 StGB, GWB
  • Verrat von Geschäftsgeheimnissen
    § 23 GeschGehG
  • Wettbewerbsregister und Auftragsausschluss
    WRegG

Unsere Expertise

Das Wettbewerbsstrafrecht setzt Grenzen dafür, wie Wettbewerb betrieben werden darf. Im Mittelpunkt stehen dabei Vorwürfe der Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB) sowie kartellrechtliche Sanktionen. Häufig entsteht der Druck in solchen Situationen nicht nur durch das Strafverfahren selbst, sondern auch durch mögliche wirtschaftliche Folgen für das Unternehmen.

Besonders sensibel ist der Bereich der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Seit 2019 gilt hier § 23 GeschGehG – mit neuen Anforderungen an den Geheimnisschutz sowie rechtlichen Graubereichen etwa beim Reverse Engineering. Unternehmen müssen Schutzmaßnahmen nachvollziehbar organisieren, gleichzeitig aber ihre unternehmerischen Handlungsspielräume bewahren. Wir unterstützen dabei, die Risiken realistisch einzuordnen und tragfähige Strategien zu entwickeln.

Große Bedeutung hat außerdem das Wettbewerbsregister (WRegG). Eine Verurteilung kann zu einer Eintragung und in der Folge zum Ausschluss von öffentlichen Aufträgen führen – oft mit erheblicher Reputations- und Existenzrelevanz. Eine vorausschauende Verteidigung berücksichtigt daher immer auch die Folgewirkungen.

FFPV Rechtsanwälte beraten Unternehmen und Verantwortungsträger im Wettbewerbsstrafrecht – sowohl präventiv als auch im laufenden Verfahren. Dabei berücksichtigen wir neben den strafrechtlichen Risiken auch die wirtschaftlichen Folgen und die Auswirkungen auf das Image der Beschuldigten.

Vermögensdelikte

Kernbereiche

  • Betrug
    § 263 StGB
  • Untreue
    § 266 StGB
  • Insolvenzstraftaten / Bankrott
    §§ 283 ff. StGB
  • Subventionsbetrug
    § 264 StGB
  • Kapitalanlagebetrug
    § 264a StGB

Unsere Expertise

Delikte gegen das Vermögen – insbesondere Betrug, Subventionsbetrug, Kapitalanlagebetrug und Kreditbetrug – sind im Strafgesetzbuch geregelt und gehören systematisch zum allgemeinen Strafrecht. Zugleich spielen sie in der strafrechtlichen Aufarbeitung wirtschaftlicher Prozesse eine zentrale Rolle.

Besonders risikobehaftet ist die Untreue. Ihre weit gefassten Tatbestandsmerkmale führen in der Praxis häufig zu Unsicherheiten und können für Unternehmensverantwortliche sowie im Umgang mit öffentlichen Geldern erhebliche persönliche und wirtschaftliche Folgen haben.

Die Untreue war Gegenstand mehrerer prägender höchstrichterlicher Verfahren – etwa zu Sponsoring (SSV Reutlingen), Cash-Management-Strukturen (Bremer Vulkan), unternehmerischen Risikogeschäften (Mannesmann) sowie schwarzen Kassen (Siemens, CDU-Spendenaffäre). Einen besonderen Meilenstein stellt die Landowsky-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 2010 zur Auslegung der Untreue dar. Einer der Beschwerdeführer wurde durch Rechtsanwalt Venn (bis 2025 Partner bei FFPV) vertreten.

Rechtsanwälte von FFPV waren darüber hinaus in weiteren umfangreichen Untreueverfahren tätig. Öffentlich berichtet wurde etwa über die Kreditderivatgeschäfte der Kommunalen Wasserwerke Leipzig sowie die Verteidigung eines der Vorstände in der sogenannten VW-Affäre. Beide Mandate wurden durch Rechtsanwalt Dr. Pananis geführt.

Umweltstrafrecht

Kernbereiche

  • Gewässerverunreinigung
    § 324 StGB
  • Bodenschutzdelikte
    § 324a StGB
  • Emissionstatbestände
    § 325 StGB
  • Umgang mit gefährlichen Abfällen
    § 326 StGB
  • Ordnungswidrigkeiten
    bspw. § 62 BImSchG

Unsere Expertise

Nur ein Teil des Umweltstrafrechts findet sich im Strafgesetzbuch. Der größere Teil ergibt sich aus Verwaltungsgesetzen, die regelmäßig geändert werden und zusätzlich durch europäische Vorgaben geprägt sind. Für Unternehmen bedeutet das: Rechtsrahmen und Pflichten verändern sich häufig – und nicht selten schneller, als betriebliche Strukturen nachziehen können.

Im Ermittlungsverfahren richtet sich der Fokus oft nicht nur auf den unmittelbar betroffenen Betrieb, sondern auch auf weitere Unternehmen entlang der Lieferkette. Durchsuchungen, öffentliche Aufmerksamkeit und Unsicherheiten im Markt können bereits früh spürbare wirtschaftliche Folgen haben – lange bevor über Schuld oder Unschuld entschieden ist.

Besonders anspruchsvoll ist die Frage der persönlichen Verantwortlichkeit. In genehmigungspflichtigen Betrieben werden Aufgaben und Zuständigkeiten regelmäßig delegiert, gleichwohl bleibt eine Überwachungspflicht bestehen. Dadurch vervielfachen sich Verantwortungsbereiche und die strafrechtliche Zuordnung einzelner Beiträge wird komplex. Häufig droht ergänzend ein Bußgeldverfahren gegen das Unternehmen wegen Aufsichtspflichtverletzung.

FFPV Rechtsanwälte beraten und verteidigen Unternehmen und Verantwortungsträger im Umweltstrafrecht – in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren, mit Blick auf persönliche Risiken ebenso wie auf die wirtschaftlichen Folgen für den Betrieb.

Steuerstrafrecht

Kernbereiche

  • Steuerhinterziehung und -verkürzung
    § 370 AO
  • Selbstanzeige & Straffreiheit
    §§ 371, 398a AO
  • Verletzung von Buchführungs- und Erklärungspflichten
    §§ 378, 379 AO

Unsere Expertise

Das Steuerstrafrecht zählt zu den dynamischsten und zugleich anspruchsvollsten Rechtsgebieten. Steuergesetze und Erklärungspflichten verändern sich kontinuierlich – und mit ihnen die ohnehin schmale Grenze zwischen zulässiger Steuergestaltung und strafbarer Steuerhinterziehung. Die jüngere Rechtsentwicklung ist maßgeblich durch Grundsatzentscheidungen des Bundesgerichtshofs geprägt, etwa zu den hohen Anforderungen an eine wirksame Selbstanzeige und zu strengeren Maßstäben bei der Rechtsfolgenbestimmung in Steuerstrafsachen.

Eine wirkungsvolle Verteidigung im Steuerstrafrecht erfordert präzise fachliche Kenntnisse, sichere Beherrschung der aktuellen Rechtsprechung sowie umfangreiche praktische Erfahrung in unterschiedlichsten Verfahrenssituationen – von Selbstanzeigen und Betriebsprüfungen über steuerliche Sonderprüfungen bis hin zu komplexen Ermittlungs- und Hauptverfahren. FFPV Rechtsanwälte verteidigen und beraten seit vielen Jahren erfolgreich Mandanten wegen Steuerhinterziehung und anderer Steuerdelikte – in Berlin und bundesweit.

Medizinstrafrecht

Kernbereiche

  • Behandlungsfehler & Körperverletzungsdelikte
    §§ 223 ff., 229 StGB
  • Korruptionsdelikte im Gesundheitswesen
    §§ 299a, 299b StGB
  • Abrechnungsbetrug
    § 263 StGB

Unsere Expertise

Im Medizinstrafrecht geht es im Wesentlichen um zwei Bereiche: Zum einen um den Vorwurf ärztlicher Sorgfaltspflichtverletzungen. Zum anderen stehen Abrechnungen im Gesundheitswesen im Fokus der Strafverfolgung, insbesondere fehlerhafte oder unzulässige Abrechnungsmodelle sowie finanzielle Zuwendungen im Zusammenhang mit Kooperationen zwischen Ärzten, Kliniken, Laboren, Apotheken oder der Pharmaindustrie. Mit den Tatbeständen der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen (§§ 299a, 299b StGB) haben sich die strafrechtlichen Risiken in diesem Umfeld deutlich erweitert.

Eine erfolgreiche Strafverteidigung im Medizinstrafrecht erfordert ein frühes Eingreifen, um Verfahren idealerweise vor der öffentlichen Hauptverhandlung zu beenden. Dabei berücksichtigen wir stets die berufsrechtlichen Konsequenzen und parallele Schadensersatzprozesse, die für Betroffene besonders einschneidend sein können.

Neben der Individualverteidigung beraten FFPV Rechtsanwälte fortlaufend Krankenhäuser, schulen medizinisches Fachpersonal und werden regelmäßig zur Erstellung rechtlicher Gutachten angefragt.

Korruptionsstrafrecht

Kernbereiche

  • Bestechung
    § 334 StGB
  • Bestechlichkeit
    § 332 StGB
  • Korruption im geschäftlichen Verkehr
    § 299 StGB
  • Compliance-Verstöße & interne Untersuchungen
    §§ 30, 130 OWiG

Unsere Expertise

FFPV Rechtsanwälte verfügen über langjährige Erfahrung in der Verteidigung gegen Vorwürfe des Korruptionsstrafrechts. Wir vertreten Mandanten bei Korruptions- und Bestechungsvorwürfen im Unternehmensbereich sowie im öffentlichen Dienst und in Behörden. Neben der Verteidigung im laufenden Verfahren beraten wir präventiv im Bereich Compliance und unterstützen dabei, strafrechtliche Risiken frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden. In allen Verfahrensphasen entwickeln wir eine klare Strategie zur Begrenzung möglicher Folgen und zum Schutz der persönlichen und beruflichen Reputation.

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Arbeit ist die Begleitung interner Untersuchungen. FFPV Rechtsanwälte unterstützen Unternehmen dabei, mögliche Compliance-Verstöße strukturiert aufzuarbeiten und gegenüber Ermittlungsbehörden verantwortungsvoll und transparent aufzutreten.

Kapitalmarktstrafrecht

Kernbereiche

  • Insiderhandel
    Art. 14 MAR; §§ 119 ff. WpHG
  • Marktmanipulation
    Art. 15 MAR; §§ 119 ff. WpHG
  • Ad-hoc-Publizität / Offenlegungspflichten
    Art. 17 MAR; WpHG
  • Kapitalanlagebetrug
    § 264a StGB

Unsere Expertise

Das Kapitalmarktstrafrecht wird maßgeblich durch europäische Vorgaben geprägt, insbesondere im Bereich von Marktmanipulation und Insiderhandel. Seine praktische Ausgestaltung erfolgt über nationale Rechtsverordnungen. Viele Verfahren haben einen grenzüberschreitenden Bezug, sodass häufig auch ausländisches Recht zu berücksichtigen ist. In Ermittlungsverfahren greift die Staatsanwaltschaft regelmäßig auf die Expertise der BaFin zurück. Vermögenswerte werden dabei oftmals bereits frühzeitig eingefroren. Nicht selten laufen parallel zum Strafverfahren zivilrechtliche Schadensersatzklagen von Anlegern.

Eine erfolgreiche Verteidigung im Kapitalmarktstrafrecht erfordert die enge Koordination strafrechtlicher, zivilrechtlicher und aufsichtsrechtlicher Verfahren sowie vertiefte Kenntnisse dieses komplexen Rechtsgebiets. FFPV Rechtsanwälte verbinden langjährige praktische Erfahrung mit wissenschaftlicher Expertise und gewährleisten eine strategisch abgestimmte und verlässliche Vertretung unserer Mandanten.

IT-Strafrecht

Kernbereiche

  • Ausspähen & Abfangen von Daten (Hacking)
    §§ 202a, 202b StGB
  • Computerbetrug & Datenveränderung
    §§ 263a, 303a StGB
  • Missbrauch von Zugangsdaten
    § 202c StGB
  • Digitale Ermittlungsmaßnahmen
    § 100b StPO

Unsere Expertise

Digitale Systeme, Unternehmensnetzwerke und Cloud-Infrastrukturen sind heute selbstverständlicher Bestandteil der Arbeitswelt – werden dadurch aber auch zum Schauplatz strafrechtlicher Konflikte. Das IT-Strafrecht umfasst Cybercrime-Sachverhalte mit Bezug zu Datenverarbeitung und Online-Kommunikation sowie Ermittlungsmaßnahmen, die an digitalen Schnittstellen und gespeicherten Daten ansetzen.

Der technologische Fortschritt bewegt sich häufig schneller als der Gesetzgeber. Das führt zu Unsicherheiten in der rechtlichen Bewertung, eröffnet uns zugleich aber wichtige Gestaltungsspielräume in der Verteidigung. Zunehmend geraten Daten auf Endgeräten, in Unternehmenssystemen und bei Providern in den Fokus der Strafverfolgungsbehörden. Eine präzise Kenntnis der aktuellen gesetzlichen Grundlagen ist hier zentral, etwa bei Quellen-TKÜ, Vorratsdatenspeicherung oder Online-Durchsuchung (§ 100b StPO).

FFPV Rechtsanwälte verteidigen seit vielen Jahren im IT-Strafrecht und verbinden fundierte strafrechtliche Erfahrung mit dem notwendigen technischen Know-how in diesem Bereich.

Insolvenzstrafrecht

Kernbereiche

  • Insolvenzverschleppung
    § 15a InsO
  • Bankrott
    §§ 283 ff. StGB
  • Verletzung von Buchführungspflichten
    § 283b StGB
  • Arbeitgeberpflichten bei Sozialversicherungsbeiträgen
    § 266a StGB

Unsere Expertise

Gerät ein Unternehmen in wirtschaftliche Schieflage, ist dies für alle Beteiligten eine hoch belastende Situation. Zur finanziellen Drucklage treten häufig organisatorische Herausforderungen und interne Konflikte hinzu. In dieser Gemengelage steigt das Risiko, dass unter Druck getroffene Sanierungsentscheidungen später nachträglich strafrechtlich bewertet werden. Eine frühzeitige und sorgfältige juristisch fundierte Begleitung ist daher wesentlich, um die Grenze zwischen zulässigen Sanierungsbemühungen und strafbaren Insolvenzdelikten verlässlich zu wahren.

Ist die Insolvenz bereits eingetreten und ein Verfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen worden, besteht für das Insolvenzgericht eine Mitteilungspflicht an die Staatsanwaltschaft. Ermittlungsverfahren sind in diesem Bereich daher vergleichsweise häufig. Im Fokus stehen meistens Vorwürfe der Insolvenzverschleppung, des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt sowie Bankrott- und Buchhaltungsdelikte.

FFPV Rechtsanwälte verfügen über die erforderliche strafrechtliche, handels- und gesellschaftsrechtliche Expertise, um Verantwortungsbereiche klar und rechtssicher zuzuordnen. Bei der entscheidenden Frage, ob und wann Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eingetreten ist, arbeiten wir bei Bedarf eng mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zusammen.

IP-Strafrecht

Kernbereiche

  • Urheberrechtsverletzungen
    §§ 106–108a UrhG
  • Markenstraftaten
    § 143 MarkenG
  • Designrechtsverstöße
    § 51 DesignG
  • Patent- und Gebrauchsmusterstraftaten
    § 142 PatG, § 25 GebrMG

Unsere Expertise

Die strafrechtliche Verfolgung von Verletzungen geistigen Eigentums (Intellectual Property, IP) und gewerblicher Schutzrechte erfolgt in unterschiedlichen Rechtsgebieten – vor allem im Urheberrecht, aber auch im Marken-, Design-, Patent- und Gebrauchsmusterrecht. In der Praxis steht häufig die unerlaubte Nutzung oder Verwertung geschützter Werke im Mittelpunkt; bekannt geworden sind entsprechende Verfahren gegen die Streamingplattformen kino.to und kinox.to. Verstöße gegen andere Schutzrechte werden seltener verfolgt, können im Einzelfall jedoch erhebliche Konsequenzen haben.

Viele Verfahren überschreiten Ländergrenzen. Unterschiedliche nationale Regelungen sowie ein hoher Ermittlungsaufwand im Ausland erschweren die Durchsetzung häufig. Betroffen sind sowohl Privatpersonen – etwa im Zusammenhang mit Downloads oder dem Erwerb geschützter Designs – als auch Unternehmen, denen Verstöße im Zusammenhang mit der Nutzung geistigen Eigentums vorgeworfen werden.

Zunehmend werden Strafanzeigen im IP-Bereich eingesetzt, um Informationen für parallel geführte zivilrechtliche Verfahren zu gewinnen. Damit rücken Fragen der Akteneinsicht von Anzeigeerstattern und Dritten sowie mögliche Maßnahmen der Vermögensabschöpfung gegenüber beteiligten Unternehmen in den Vordergrund.

FFPV Rechtsanwälte unterstützen Mandanten im IP-Strafrecht von der Einordnung des Vorwurfs über die Kommunikation bis zur Verteidigung in Ermittlungs- und Hauptverfahren. Wir achten besonders auf Akteneinsicht, Vermögensabschöpfung und die Abstimmung mit parallelen Zivilverfahren und entwickeln Strategien, mit denen juristische und wirtschaftliche Risiken realistisch eingeschätzt und angemessen begrenzt werden können.

Datenschutzdelikte

Kernbereiche

  • Bußgeldverfahren nach DSGVO
    Art. 83 DSGVO
  • Datenschutzrecht
    § 43 BDSG
  • Unbefugte Datenverarbeitung
    § 42 BDSG
  • Verletzung von Geheimhaltungspflichten
    § 203 StGB

Unsere Expertise

Seit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) 2018 drohen Unternehmen bei Rechtsverstößen Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes. Die Bußgeldpraxis in Deutschland war zunächst zurückhaltend, hat sich mit der Einführung eines einheitlichen Bußgeldkonzepts 2019 jedoch spürbar verschärft.

FFPV Rechtsanwälte haben in zwei der bislang bedeutendsten DSGVO-Bußgeldverfahren die Verteidigung geführt („1&1“ sowie „Deutsche Wohnen SE“) und vertreten die Deutsche Wohnen SE aktuell vor dem Europäischen Gerichtshof. Dabei geht es um die zentrale Frage, ob die DSGVO – anders als das deutsche Ordnungswidrigkeitenrecht – eine unmittelbare Unternehmenshaftung zulässt.

Die komplexe Verzahnung der europarechtlich geprägten DSGVO mit dem nationalen Sanktionsrecht erfordert interdisziplinäre Expertise. Wir beraten und verteidigen Unternehmen in allen Verfahrensstadien und entwickeln passgenaue Strategien, um die Interessen unserer Mandanten bestmöglich zu wahren.

Arbeitsstrafrecht

Kernbereiche

  • Sozialabgaben & Arbeitgeberpflichten
    § 266a StGB
  • Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung
    §§ 8–10 SchwarzArbG
  • Arbeitnehmerüberlassung / Entsenderecht
    § 16 AÜG
  • Arbeitsschutz
    §§ 25, 26 ArbSchG

Unsere Expertise

Das Arbeitsstrafrecht umfasst straf- und bußgeldrechtliche Vorwürfe im Zusammenhang mit Beschäftigung und Unternehmensorganisation. Typische Themen sind Schwarzarbeit, Mindestlohnverstöße, fehlerhafte oder nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge, illegale Beschäftigung, Arbeitszeit- und Arbeitsschutzverstöße, Arbeitnehmerüberlassung sowie Lohn- und Steuerdelikte. Verfahren entstehen häufig im Anschluss an Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (Zoll), Betriebsprüfungen oder interne Compliance-Konflikte. Die Regelungen sind auf zahlreiche Gesetze verteilt und juristisch komplex, während die möglichen Folgen für Unternehmen und Verantwortliche erheblich sein können.

Von arbeitsstrafrechtlichen Ermittlungen betroffen sind in der Regel Arbeitgeber, Geschäftsführer oder sonstige Verantwortliche. Neben individuellen Vorwürfen können auch Bußgelder gegen das Unternehmen, Vermögensabschöpfung oder vergaberechtliche Konsequenzen drohen. In vielen Fällen ist eine frühzeitige rechtliche Einordnung entscheidend für den weiteren Verlauf des Verfahrens.

FFPV Rechtsanwälte beraten und verteidigen Mandanten im Arbeitsstrafrecht in allen Verfahrensstadien. Wir analysieren die zugrunde liegenden Arbeits-, Organisations- und Abrechnungsstrukturen, führen die Kommunikation mit Ermittlungs- und Aufsichtsbehörden und entwickeln Verteidigungsstrategien, die rechtliche, wirtschaftliche und persönliche Risiken realistisch abwägen. Unsere fachliche Expertise bringen wir zudem im wissenschaftlichen Diskurs ein – unter anderem als Co-Autoren des Handbuchs Arbeitsstrafrecht (Ignor/Mosbacher, 3. Auflage).

Allgemeines Strafrecht

Kernbereiche

  • Beleidigungsdelikte
    §§ 185 ff. StGB
  • Körperverletzungsdelikte
    §§ 223 ff. StGB
  • Diebstahl und Unterschlagung
    § 242 ff. StGB
  • Vermögensdelikte
    §§ 263 ff. StGB
  • Urkundenfälschung
    §§ 267 ff. StGB

Unsere Expertise

FFPV Rechtsanwälte verteidigen Beschuldigte und vertreten Geschädigte im gesamten Kernstrafrecht, insbesondere bei Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit, die Ehre, die persönliche Freiheit, gegen das Eigentum sowie bei Straftaten gegen die Rechtspflege. Wir wissen, dass schon der Beginn eines Ermittlungsverfahrens und die Reaktionen des persönlichen Umfelds eine große Belastung sein können – unabhängig davon, ob die drohenden Sanktionen geringfügig oder gravierend sind.

Im Ermittlungsverfahren greifen wir auf langjährige Erfahrung im Umgang mit Durchsuchungen, Vermögensarrest, Pfändungsmaßnahmen und Untersuchungshaft zurück. Gerade im allgemeinen Strafrecht kommt es vergleichsweise häufig zu einer Hauptverhandlung. Mit klarer Kommunikation, sorgfältiger Vorbereitung und ausgeprägter Verhandlungserfahrung nutzen wir die bestehenden Spielräume gezielt, um die Interessen unserer Mandanten wirkungsvoll zu schützen.

Team

FFPV Rechtsanwälte ist als klassische Sozietät organisiert: gleichberechtigte Partner, fest angestellte Anwältinnen und Anwälte, ein eingespieltes Team.
Diese Struktur ermöglicht uns, Mandate flexibel und bedarfsgerecht zu besetzen – von der konzentrierten Einzelvertretung bis zur koordinierten Teamarbeit in komplexen Verfahren.
Wir arbeiten so, wie wir verteidigen: klar strukturiert, verlässlich und auf Augenhöhe – nach innen wie nach außen.

Kontakt

News & Aktuelles

Referenzen

Presse

Veranstaltungen

2025

brand eins

FFPV gehört zu den "besten Wirtschaftskanzleien Deutschlands" 2025

Wir wurden in einer vom Magazin brand eins und Statista durchgeführten Umfrage erneut zu einer der „Besten Wirtschaftskanzleien in Deutschland“ gewählt und werden im Fachbereich Wirtschaftsstrafrecht empfohlen.

2025

Legal 500

FFPV gehört auch 2025 zu den führenden Wirtschaftskanzleien

FFPV ist, wie in den Vorjahren, auch 2025 im Ranking von Legal 500 im Bereich Wirtschaftsstrafrecht vertreten.

2024

FOCUS Recht-Spezial

FFPV ist "Top-Kanzlei" im Bereich Wirtschaftsstrafrecht   

Die im September 2024 erschienene FOCUS-Liste empfiehlt FFPV als „TOP-Kanzlei“ im Bereich Wirtschaftsstrafrecht.

2024

Best Lawyers x Handelsblatt

Empfehlung unserer Rechtsanwälte in Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht

Im von Best Lawyers und dem Handelsblatt veröffentlichten Ranking der besten Anwälte und Wirtschaftskanzleien Deutschlands wird FFPV im Wirtschaftsstrafrecht (unter namentlicher Nennung von Freyschmidt, Frings, Dr. Pananis und Fink) und im Steuerstrafrecht (Fink) empfohlen.

2024

brand eins

FFPV gehört zu den "besten Wirtschaftskanzleien Deutschlands" 2024

FFPV wurde vom Magazin brand eins erneut zu einer der „Besten Wirtschaftskanzleien in Deutschland“ gewählt und wird im Fachbereich Wirtschaftsstrafrecht empfohlen.

2024

Legal 500

FFPV zählt zu Deutschlands führenden Kanzleien 2024

FFPV ist - wie in den Vorjahren - auch 2024 im Ranking von Legal 500 im Bereich Wirtschaftsstrafrecht vertreten.

2023/24

JUVE - Handbuch Wirtschaftskanzleien

FFPV wird empfohlen

„Die Berliner Strafrechtsboutique kommt traditionell aus der Individualverteidigung, hat in den vergangenen Jahren aber immer mehr Unternehmen für sich begeistern können.“ [...] „namhafte Unternehmen im Mandatsportfolio“ [...] „exzellent positioniert.“

2023

FOCUS Recht-Spezial

FFPV ist "Top-Kanzlei" für Wirtschaftsrecht

In der am 9. September 2023 erschienenen Ausgabe „Recht und Rat“ ist FFPV als „TOP-Kanzlei“ im Bereich Wirtschaftsstrafrecht genannt.

2023

Best Lawyers x Handelsblatt

FFPV Rechtsanwälte namentlich genannt

In der vom US-Verlag Best Lawyers und dem Handelsblatt im Juni 2023 veröffentlichten Liste der besten Anwälte und Wirtschaftskanzleien Deutschlands wird FFPV in den Rechtsgebieten Wirtschaftsstrafrecht (unter namentlicher Nennung von Uwe Freyschmidt, Guido Frings und Dr. Panos Pananis) empfohlen.

2023

brand eins

FFPV im Ranking der besten Wirtschaftskanzleien

Im Ranking der „Besten Wirtschaftskanzleien in Deutschland“ des Magazins brand eins wird FFPV auch im Jahr 2023 im Fachbereich Wirtschaftsstrafrecht empfohlen.

31.01.2025

Wirtschaftskriminalität - Steuerbetrug in Millionenhöhe: Drei Männer vor Gericht

Tagesspiegel

Rechtsanwalt Stephan Fink verteidigt gemeinsam mit Rechtsanwalt Stephan Schneider, LL.M., einen der Angeklagten.

09.05.2023

Prozess um Arbeitsunfall mit drei Toten - Wer ist schuld an der Gondel-Tragödie?

BILD Zeitung

Rechtsanwalt Uwe Freyschmidt verteidigt einen der Angeklagten.

05.05.2023

ARD-Skandal - Gekündigter RBB-Verwaltungsdirektor erscheint vor Ausschuss

Tagesspiegel

Zeugenbeistand ist Rechtsanwalt Dr. Panos Pananis.

07.02.2022

Leerverkäufer - Ermittlungen wegen Marktmanipulation eingestellt

Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ)

Die Verteidigung führte Rechtsanwalt Dr. Panos Pananis.

24.02.2021

Deutsche Wohnen: Bußgeldbescheid über 14,5 Millionen Euro aufgehoben

Juve.de

Das betroffene Unternehmen wird u.a. von Rechtsanwalt Frings verteidigt.

08.01.2021

Diesel, Cum-Ex, Wirecard - Die Top-Verfahren des Jahres 2020

Juve.de

08.01.2021

Datenschützer verhängen Millionen-Buße gegen Notebooksbilliger.de

Handelsblatt

Rechtsanwalt Freyschmidt ist einer der Verteidiger des betroffenen Unternehmens.

11.11.2020

1&1 reduziert mit Morrison & Foerster und Freyschmidt DSGVO-Bußgeld massiv

Juve.de

Das betroffene Unternehmen wird u.a. von Rechtsanwalt Freyschmidt verteidigt. Es handelt sich um das erste bekannte Urteil eines deutschen Gerichts zu einem DSGVO-Bußgeld.

18.06.2024

Podium „Rechtliche Risiken in der Restrukturierung und Insolvenz“

Erfurt

Rechtsanwalt Uwe Freyschmidt ist am 18. Juni 2024 Podiumsteilnehmer beim Erfurter Restrukturierungslunch, das sich in diesem Jahr dem Thema „Mit einem Bein im Knast? Rechtliche Risiken in der Restrukturierung und Insolvenz“ widmet.

02.05.2023

Vortragsveranstaltung „Steuerstrafrecht und Besteuerungsverfahren“

Berlin

Rechtsanwalt Stephan Fink moderiert am 2. Mai 2023 in Berlin die WisteV Veranstaltung "Steuerstrafrecht und Besteuerungsverfahren" mit Vorträgen von Rechtsanwalt Dr. Lenard Wengenroth (Krause & Kollegen), Rechtsanwalt Dr. Ulrich Lehmann, LL.M. (Kanzlei Lehmann) und dem ständigen Vertreter der Amtsleitung des Finanzamts für Fahndung und Strafsachen Berlin, Herrn Thomas Lenz.

23.03.2023

Vortragsreihe "Zuhören - Mitreden!" des Berliner Anwaltsvereins

Berlin

Rechtsanwalt Uwe Freyschmidt moderiert gemeinsam mit Frau Rechtsanwältin Dr. Auer-Reinsdorff im Rahmen der vom Berliner Anwaltsverein organisierten Reihe "Zuhören - Mitreden!" die am 23. März 2023 stattfindende Veranstaltung zum Thema "Digitalisierung der Justiz". Gast ist Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann.

Publikationen

Eine vollständige Liste unserer Veröffentlichungen finden Sie auf unserer Publikationsseite.

Zu den Veröffentlichungen →

Kontakt

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Fax: +49 30 868 759- 11

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